Your browser does not support JavaScript! CAMPING-CAR PARK - Rast- und Serviceplätze für Wohnmobile

Daten des Aufenthaltes auswählen

Allgemeine Geschäftsbedingungen bis 05/02/2024

CAMPING-CAR PARK ist ein innovatives Konzept zur Verwaltung von Wohnmobilstellplätzen in Frankreich und im Ausland, die das ganze Jahr über rund um die Uhr geöffnet sind.

VORWORT

Die PASS'ÉTAPES Karte von CAMPING-CAR PARK bietet Wohnmobilnutzern die Möglichkeit, mit Hilfe dieser Zugangskarte Zugang zu den Plätzen des CAMPING-CAR PARK-Netzes zu erhalten und von einer einmaligen Abrechnung des Betrags für ihren Verbrauch zu profitieren.

I. AUSSTELLENDES UNTERNEHMEN

Die Karte PASS'ÉTAPES wird von CAMPING-CAR PARK ausgegeben, einer französischen SAS-Gesellschaft mit einem Kapital von 105 665€, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Saint-Nazaire unter der Nummer 530 966 233 00039, APE : 5530Z, individuelle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR19, mit Sitz in der Rue du Docteur Ange Guépin Nr. 3, 44210 PORNIC, im Folgenden "die ausstellende Gesellschaft" genannt, die für ihre Rechnung und aufgrund einer gemeinsamen gegenseitigen Vollmacht für die der Gesellschaften oder Körperschaften, die Konzessionäre von Wohnmobilstellplätzen sind, und der Betreiber von solchen Plätzen, welche die Karte PASS'ÉTAPES als Zahlungsmethode für die Beträge akzeptieren, die für den Aufenthalt an den oben genannten Orten geschuldet werden, handelt.

II. KONTENINFO

Über dieses Konto hat die Ausstellung einer Karte an den Inhaber zum Zweck, die im Netz der französischen und ausländischen Stellplätzen von CAMPING-CAR PARK von den Konzessionären der Plätze und den Betreibern akzeptiert wird, um die für den Aufenthalt an den oben genannten Orten fälligen Beträge zu den in den unten angefügten Tarifen vorgesehenen Bedingungen vom Kartenkonto zu entrichten.

III. INHABER DES KONTOS

Der Inhaber dieses Kontos ist eine natürliche Person, der die ausstellende Gesellschaft eine PASS'ÉTAPES-Karte ausstellt, um Zugang zum Netz der Plätze zu erhalten.

IV. EINRICHTUNG DES KONTOS - GARANTIE

1. REGISTRIERUNG

Außer bei Sonderbestimmungen, die von der ausstellenden Gesellschaft vorgeschlagen werden, hängen die Zeichnung des Kontos und die Ausstellung der Karte PASS'ÉTAPES von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags ab.
Jede Person, die ein solches Konto zeichnen möchte, muss der ausstellenden Gesellschaft per E-Mail einen Identitäts- und Wohnsitznachweis vorlegen.
Mit der Unterzeichnung des Beitrittsantrags erklärt der Antragsteller, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die beigefügten Tarife für die Nutzung des Wohnmobilstellplatz-Netzes CAMPING-CAR PARK akzeptiert.
Es steht dem ausstellenden Unternehmen frei, den Antrag auf Mitgliedschaft aus einem legitimen Grund abzulehnen, wie z. B. bei Kündigung eines früheren Kontos wegen Betrugs oder Nichtzahlung.

2. PREIS

Die Preise unserer Angebote sind in Euro inklusive aller Steuern (Mehrwertsteuer und andere am Tag der Bestellung anwendbare Steuern) angegeben, sofern nicht anders aufgeführt, und verstehen sich ohne Bearbeitungs- und Versandkosten. Für den Versand eines PASS'ÉTAPES per Post wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50 Euro berechnet. Die Versandkosten werden nach dem aktuellen Briefmarkentarif berechnet, d. h. : 1,70 Euro für den Versand eines PASS'ÉTAPES per Post innerhalb Frankreichs und 2,60 Euro für den Versand eines PASS'ÉTAPES per Post in ein anderes Land der EU.
Bei einer Bestellung in ein anderes Land als das französische Mutterland sind Sie der Importeur des oder der betreffenden Produkte. Es können Zollgebühren oder andere lokale Steuern oder Einfuhrzölle oder staatliche Abgaben fällig werden. Diese Rechte und Summen fallen nicht in den Einflussbereich der Firma CAMPING-CAR PARK. Sie gehen zu Ihren Lasten und liegen in Ihrer alleinigen Verantwortung, sowohl was die Erklärungen als auch die Zahlungen an die zuständigen Behörden und Einrichtungen in Ihrem Land betrifft. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihren örtlichen Behörden über diese Punkte zu informieren.
Alle Bestellungen unabhängig von ihrem Ursprung(sland) sind in Euro zahlbar.
Die Firma CAMPING-CAR PARK behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern, aber das Produkt wird auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung gültigen Tarifs und vorbehaltlich der Verfügbarkeit in Rechnung gestellt.

3. EINZELHEITEN ZU DEN ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  • Internet : www.campingcarpark.com
  • Per Telefon unter +33 (0)1 83 64 69 21
  • Von den Konzessionären bzw. Pächtern der Wohnmobilstellplätze
  • Die vertraglichen Informationen sind in französischer Sprache ausgefertigt und sind Gegenstand einer Bestätigung spätestens zum Zeitpunkt der Bestätigung Ihrer Bestellung. CAMPING-CAR PARK behält sich das Recht vor, eine Zahlung nicht zu registrieren und eine Bestellung aus irgendeinem Grund nicht zu bestätigen, insbesondere im Falle eines Versorgungsproblems oder bei Schwierigkeiten mit der eingegangenen Bestellung.

4. ZAHLGARANTIE

Bei der Angebotsvariante LIBERTÉ wird eine Zahlgarantie verlangt.
Die Zahlungsgarantie wird durch eine Autorisierung der Bankkartenzahlung über cyberplus sichere Zahlung abgewickelt.

5. WIDERRUF

Für den Kauf Ihrer PASS'ÉTAPES-Karte gilt das Widerrufsrecht gemäß den normalen Bedingungen des Artikels L.221-18 des Verbraucherschutzgesetzes. Sie verfügen über eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Erhalt Ihrer PASS'ÉTAPES-Karte, um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, ohne Gründe angeben oder andere Kosten als die in den Artikeln L.221-23 bis L.221-25 vorgesehenen tragen zu müssen. Wir informieren Sie, dass die Kosten für die Rücksendung der PASS'ÉTAPES-Karte zu Ihren Lasten gehen. Rücksendungen müssen in ihrem ursprünglichen und vollständigen Zustand (Verpackung, Zubehör, Anleitung) erfolgen. In diesem Zusammenhang haften Sie für die Erfüllung dieser Punkte. Jeder Schaden, den das Produkt bei dieser Gelegenheit erleidet, kann dazu führen, dass das ein wie immer geartetes Widerrufsrecht vereitelt wird.

Das Widerrufsrecht für die Karte PASS'ÉTAPES und ihre Optionen, gilt nur, wenn die Karte noch nicht benutzt wurde. Denn sobald die Karte PASS'ÉTAPES für den Zugang zu einem Platz verwendet wurde, wird davon ausgegangen, dass dieser Zugang eine Dienstleistung ist, die vollständig genutzt wird (Zugang zum Platz mit oder ohne Übernachtung).

Die Rückerstattung erfolgt über das gleiche Zahlungsmittel, das bei der Bestellung verwendet wurde.

Bitte füllen Sie das folgende Widerrufsformular aus und senden Sie es an uns zurück:

Zu Händen des Geschäftsführers des Unternehmens CAMPING-CAR PARK mit Sitz in der 3, RUE DU DOCTEUR ANGE GUÉPIN in PORNIC 44210 - contact@campingcarpark.com :
Hiermit teile ich Ihnen meinen Widerruf des Vertrags über den Verkauf des Guts Kauf der folgenden Karte PASS'ETAPES mit:
Bestellt am (*)/erhalten am (*) :
Name des/der Verbraucher(s) :
Adresse des/der Verbraucher(s) :
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Zustellung dieses Formulars in Papierform) :
Datum:
(*) Nichtzutreffendes bitte streichen.

V. KONTOLAUFZEIT - INKRAFTTRETEN

Die Karte PASS'ÉTAPES ist ein Leben lang gültig. Die Optionen Buchungen und Zahlung am Monatsende werden für einen festen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen, der verlängert werden kann, und treten nach Erhalt der Zahlung und der Einzugsermächtigung in Kraft.

VI. NUTZUNG DER PASS'ÉTAPES-KARTE

1. BEDINGUNGEN, DIE FÜR ALLE NUTZUNGEN GELTEN

A. ALLGEMEINES

Der Inhaber der Karte PASS'ÉTAPES muss sich an die Polizeilichen Bestimmungen und die Betriebsvorschriften halten, die auf den Plätzen von CAMPING-CAR PARK gelten. Der Inhaber ist allein verantwortlich für die Nutzung der ausgestellten Zugangskarte und verpflichtet sich, alle ihm zur Kenntnis gebrachten Nutzungsanweisungen zu befolgen und insbesondere die Satzung für CAMPING-CAR PARK-Mitglieder (siehe Abschnitt VI.2.B) einzuhalten.
Wenn die Anweisungen zur Nutzung der Karte PASS'ÉTAPES nicht eingehalten werden, kann die Dienstleistung beeinträchtigt werden und der Inhaber riskiert Anomalien bei der Rechnungsstellung.
Es ist das tatsächliche Vorhandensein einer gültigen und aktiven Karte, die es dem Inhaber ermöglicht, seinen Mitgliedsstatus und die damit verbundenen Vorrechte in Anspruch zu nehmen. Unter diesen Umständen hat die Transaktion Vorrang und schließt jede andere Art der Begleichung des geschuldeten Betrags, auch eine Teilzahlung, aus. Wenn der Inhaber den geschuldeten Betrag außerhalb des Rahmens des Kontos begleichen möchte, obliegt es ihm, die Karte PASS'ÉTAPES nicht zu verwenden. Sie ist an den Inhaber gebunden und kann vom Inhaber in verschiedenen Fahrzeugen verwendet werden.
Der Inhaber der Karte PASS'ÉTAPES, der mit dem Konto CAMPING-CAR PARK verbunden ist, ist für jede Nutzung dieses Kontos und für die mit seiner Nutzung verbundenen Verbrauchsdaten verantwortlich.

B. ERSATZ BZW. ENTZUG DER PASS'ÉTAPES-KARTE

Das mit der Karte PASS'ÉTAPES verbundene Konto bleibt Eigentum der ausstellenden Gesellschaft; diese kann die Initiative zu seiner Einziehung und/oder seinem eventuellen Ersatz ergreifen, wenn das Konto von der ausstellenden Gesellschaft gekündigt wird, wenn Betrug, Veränderung an oder Fälschung der Karte vorliegt oder wenn die Karte nicht mehr mit den Verbesserungen des Betriebssystems der Plätze von CAMPING-CAR PARK kompatibel ist. Im Falle eines technischen Defekts der Karte oder zur Vermeidung von Zwischenfällen, die mit ihrer normalen Abnutzung zusammenhängen, wird das ausstellende Unternehmen so schnell wie möglich kostenlos einen Ersatz gegen Rückgabe der alten Karte veranlassen. Falls nach einer Überprüfung festgestellt wird, dass der Ausfall dem Inhaber zuzuschreiben ist, stellt die ausstellende Gesellschaft ihm die Kosten für die beschädigte PASS'ÉTAPES-Karte in Rechnung (siehe Tarife im Anhang). Wenn Sie keine gültige und aktive PASS'ÉTAPES-Karte besitzen, wird ein anderes Zahlungsmittel verlangt. Eine ungültige PASS'ÉTAPES-Karte kann vom Pächter oder dem Betreiber des Platzes von CAMPING-CAR PARK eingezogen werden. Die Vermietung oder der Verkauf der Zugangskarte durch den Inhaber ist unter Androhung der sofortigen Kündigung des Kontos untersagt.
Der Ersatz einer defekten PASS'ÉTAPES-Karte führt de facto zur Rückgabe derselben innerhalb von 15 Tagen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Karte entsprechend gesperrt und eine Gebühr für die Nichtrückgabe (siehe Anhang Gebührenordnung) erhoben.

2. BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER PASS'ÉTAPES-KARTEN FÜR WOHNMOBILSTELLPLÄTZE VON CAMPING-CAR PARK

A. ZUGELASSENE FAHRZEUGE

Als Wohnmobil bezeichnen wir alle Fahrzeuge der Klasse M1(J) und der Gattung VASP (J.1).

Im Netz der Wohnmobilstellplätze und Servicepoints von CAMPING-CAR PARK ermöglicht die Karte PASS'ÉTAPES dem Inhaber, einen Aufenthalt auf dem Platz mit einem Wohnmobil zu verbringen, welches mindestens mit einer Toilette ausgestattet sein muss (voll oder teilweise integriert, ausgebauter Kastenwagen oder Van, abnehmbare Zelle).
Bei abnehmbaren Zellen ist der Aufenthalt auf dem Platz nur unter der einzigen und ausschließlichen Bedingung erlaubt, dass die Zelle ständig an das Fahrzeug angekuppelt ist.
In keinem Fall und für keinen anderen Fahrzeugtyp darf die Karte PASS'ÉTAPES verwendet werden.

B. VERHALTEN DES INHABERS AUF EINEM WOHNMOBILSTELLPLATZ DER FIRMA CAMPING-CAR PARK: MITGLIEDERSATZUNG

Als Mitglied des Netzwerks der Plätze von CAMPING-CAR PARK ist der Inhaber ein ökologisch orientierter Bürger und verpflichtet sich zu Folgendem:

  • Reinhalten der Wohnmobilstellplätze,
  • Respekt für die Umwelt zeigen, indem Sie die Dienstleistungen von CAMPING-CAR PARK in Anspruch nehmen,
  • Wasserverschwendung vermeiden,
  • Ihre Haustiere an der Leine halten und mögliche Verschmutzungen vermeiden,
  • Alle Nutzer respektieren die Ruhe und den Frieden aller Wohnmobilisten,
  • den gewählten Stellplatz jedes Mal von persönlichen Gegenständen zu befreien, wenn das Mitglied den Wohnmobilstellplatz der Firma CAMPING-CAR PARK verlässt,
  • Als Tourist an der wirtschaftlichen Entwicklung des Gebiets, in dem sich der Rastplatz befindet, teilzuhaben (Geschäfte, Sehenswürdigkeiten, Museen, Produzenten...)
  • Beteiligung am reibungslosen Funktionieren von CAMPING-CAR PARK, indem Sie Ihre Meinung im Internet äußern und gute Adressen mit anderen Wohnmobilisten in sozialen Netzwerken teilen.

c. Verhalten eines Kunden in besonderen Situationen

In den nachfolgend genannten besonderen Situationen kann dem Inhaber ein erhöhter Tarif berechnet werden (Tarif von maximal 20 € inkl. MwSt. für 24 Stunden Aufenthalt auf einem Platz):

  • Ungültige Ausfahrtdaten (Gültigkeitsdauer überschritten):
  • Nicht-Einhalten der Zufahrtsregeln

Wenn keine gültigen Einreisedaten vorliegen, behält sich CAMPING-CAR PARK das Recht vor, bei der Ausreise eine Gebühr von 20 € (inkl. MwSt.) für 24 Stunden Aufenthalt auf dem Gelände zu berechnen.
Im Falle einer Fehlfunktion der Karte PASS'ÉTAPES oder des Materials bei der Einfahrt (offene Schranke, kein Strom, defekter Badge-Leser usw.) muss der Inhaber das Callcenter informieren, das ihn manuell registriert, und er kann sich anschließend auf dem Stellplatz von CAMPING-CAR PARK niederlassen.
Bei der Abreise wird dem Inhaber nach erfolgter Registrierung eine Rechnung gemäß den übermittelten Angaben und der Uhrzeit, zu der er die Ausreisesäule passiert hat, ausgestellt.
Falls der Karten-Inhaber das Callcenter nicht informiert hat, bleibt die Schranke beim Lesen der Karte PASS'ÉTAPES geschlossen, der Inhaber muss das Callcenter anrufen, um seine Situation zu regularisieren. In diesem Fall wird eine Gebühr von 20 € (inkl. MwSt.) für 24 Stunden Aufenthalt berechnet.

VII. WIDERSPRUCH GEGEN DIE NUTZUNG DER PASS'ÉTAPES-KARTE

Der Inhaber kann nur bei Diebstahl oder Verlust der Karte PASS'ÉTAPES Einspruch gegen deren Verwendung erheben.
Widersprüche müssen sofort bei den Verkaufsstellen oder dem Callcenter der ausstellenden Firma schriftlich (per Post, Fax, E-Mail) erklärt werden, wobei unbedingt die Nummer der Zugangskarte anzugeben ist.
Die PASS'ÉTAPES wird dann ungültig gemacht; dies erfolgt nach Eingang der oben genannten Erklärung. Das ausstellende Unternehmen kann nicht für die Folgen eines Widerspruchs haftbar gemacht werden, der nicht vom Inhaber oder seinem bevollmächtigten Vertreter stammt. Auf Antrag des Inhabers wird ihm so schnell wie möglich eine PASS'ÉTAPES-Karte mit einer anderen Nummer ausgestellt. Falls der Inhaber die als verloren oder gestohlen gemeldete Zugangskarte wiedererlangt, muss er sie per Einschreiben an den Abonnementsservice der ausstellenden Gesellschaft zurückschicken oder sie gegen Empfangsbestätigung in einer Verkaufsstelle dieser Gesellschaft hinterlegen. Die Verwendung einer als verloren oder gestohlen gemeldeten PASS'ÉTAPES-Karte durch den Inhaber gilt als missbräuchlich und kann zur Kündigung des vorliegenden Kontos führen.
Wenn die PASS'ÉTAPES-Karte nicht innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben wurde, werden Gebühren für die Nichtrückgabe berechnet.

VIII. RÜCKGABE DER PASS'ÉTAPES-KARTE

1. AUF INITIATIVE DER AUSSTELLENDEN GESELLSCHAFT

In allen Fällen, in denen die ausstellende Gesellschaft die Rückgabe der Karte PASS'ÉTAPES verlangt (insbesondere bei Ersatz der gesperrten und vom Inhaber wiedergefundenen Karte oder bei Nichtrückgabe bei der Kündigung des Kontos), muss der Inhaber sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung durch die ausstellende Gesellschaft zurückgeben. In jedem Fall kann die Zugangskarte gegen Quittung in einer Verkaufsstelle des ausstellenden Unternehmens zurückgegeben werden. Die Beträge der auf den Wohnmobilstellplätzen von CAMPING-CAR PARK mit missbräuchlich verwendeten PASS'ÉTAPES-Karten geschuldeten Zahlungen werden unabhängig von strafrechtlichen Verfolgungen eingefordert, deren Einleitung sich die ausstellende Gesellschaft vorbehält.
Die Karte PASS ÉTAPE kann auch bei allen Partnern des CAMPING-CAR PARK-Netzes zurückgegeben werden.
Die Karte Typ PASS‘ÉTAPE kann auch bei allen Partnern des CAMPING-CAR PARK-Netzes zurückgegeben werden.
Wird die Karte PASS'ÉTAPES nicht innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben, werden Kosten für die Nichtrückgabe der Karte in Rechnung gestellt (siehe Anhang Tarife).

2. AUF INITIATIVE DES KARTENINHABERS

Der Inhaber kann seine PASS'ÉTAPES-Karte jederzeit zurückgeben. Die Rückgabe einer PASS'ÉTAPES-Karte in schlechtem Funktionszustand führt zur Berechnung der Karte zum geltenden Tarif. Die Rückgabe der Karte PASS'ÉTAPES erfolgt unbeschadet der besonderen Bedingungen in Bezug auf die mit dem Konto verbundenen Verwaltungsgebühren.
Bei Rückgabe der Karte PASS'ÉTAPES in schlechtem physischem Zustand (Spuren von Filzstiften, Kratzer...) werden Beschädigungsgebühren erhoben (siehe Anhang Tarife).

IX. ÄNDERUNG DER IDENTIFIKATION DES INHABERS

Wenn der Inhaber seine Adresse ändert, muss er dies innerhalb von 30 Tagen per Post oder E-Mail der ausstellenden Gesellschaft mitteilen oder sich in allen Verkaufsstellen melden, die Mitgliedschaften im Raststättennetz CAMPING-CAR PARK vertreiben.
Angebot „Liberté“ (Freiheit):
Wenn der Inhaber seine Bankkarte oder sein Bankkonto wechselt, muss er die ausstellende Gesellschaft darüber informieren und sein Konto bei CAMPING-CAR PARK ändern, das ihm den sicheren Registrierungsbereich über cyberplus Zahlungsverkehr zur Verfügung stellt. Die Änderung wird dann sofort wirksam.
Falls die Änderung der Bankkarten- oder Kontodaten nicht durchgeführt wird, muss CAMPING-CAR PARK die Karte PASS'ÉTAPES sperren, bis die Daten der Bankkarte aktualisiert worden sind.

X. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG

1. ELEMENTE DER RECHNUNGSSTELLUNG

Das ausstellende Unternehmen erstellt eine Aufstellung der Aufenthalte, die der Inhaber in der vorangegangenen Rechnungsperiode absolviert hat. Die Verbrauchsaufstellung gibt für jede Transaktion folgende Elemente an: Datum, Uhrzeit der Ein- und Ausfahrt, den Betrag inklusive Steuern für den Aufenthalt, den Namen des Platzes von CAMPING-CAR PARK und die Kurtaxe.
Die elektronische Rechnung zum Ausdrucken und die Transaktionsaufstellung gemäß diesem Artikel sind die einzigen Dokumente auf dem Internetportal, wobei die Aufzeichnung der Transaktion bei der Ein- und Ausfahrt in den Wohnmobilstellplatz von CAMPING-CAR PARK den Beweis für die Durchfahrt darstellt.

2. ART DER INRECHNUNGSTELLUNG

Auf der Grundlage der Transaktionsaufstellung stellt die Ausgabestelle die Beträge in Rechnung, die der Inhaber in dem betreffenden Zeitraum aufgrund von Transaktionen im Raststättennetz gemäß Artikel II schuldet, sowie alle Beträge, die der Inhaber aufgrund dieses Kontos schuldet. Diese Rechnung enthält das Datum der Abbuchung, falls vorhanden, und die Bankverbindung des Inhabers. Die Rechnung gilt nicht als Saldo aller Transaktionen, die der Inhaber in dem betreffenden Zeitraum getätigt hat. Jede Transaktion, die innerhalb des Zeitraums durchgeführt wird, aber nicht auf dem Kontoauszug erscheint, wird auf eine der folgenden Rechnungen angerechnet. Die elektronische Rechnung wird im Abonnentenbereich 3 Monate lang im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
Der Inhaber gibt eine gültige E-Mail-Adresse an, um seinen Abonnentenbereich zu aktivieren und auf seine Rechnungen zuzugreifen.

3. RECHNUNGSBEGLEICHUNG

Rechnungen sind in Euro zu zahlen. Im Fall des "Premium"-Pakets wurden die Beträge bei jedem Durchgang abgebucht. Bei der Option "Liberté" erfolgt die Abbuchung in den ersten Tagen des Monats, der auf den Verbrauch folgt, über das Bankkonto, das der Bankkartennummer entspricht, die im Mitgliedskonto eingetragen ist.

4. UMGANG MIT UNBEZAHLTEN RECHNUNGEN - AUSWIRKUNGEN

Im Falle einer Zahlung per Kreditkarte und wenn die ursprüngliche Zahlung zurückgewiesen wird, kann eine zweite Zahlung in gleicher Höhe vorgenommen werden. Wird die Rechnung nicht vollständig bezahlt, wird dem Inhaber vom ausstellenden Unternehmen eine Zahlungsaufforderung zugestellt. Die Besonderen Bedingungen können vorsehen, dass dieser Mahnung eine zweite Vorlage der Rechnung per einfachem Brief vorausgeht. In der Mahnung wird Folgendes angegeben:

  • Beträge, die bis zum Fälligkeitsdatum der letzten Rechnung nicht beglichen wurden ;
  • Vorbehaltlich besonderer Bedingungen des ausstellenden Unternehmens werden Verzugsstrafen, die gemäß den in Artikel L.441-6 des Französischen Handelsgesetzbuchs vorgesehenen Modalitäten definiert sind, auf die ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung noch ausstehenden Beträge angewandt; diese Strafen kommen zur Hauptforderung hinzu; alle durchgeführten und noch nicht abgerechneten Aufenthalte in den Einrichtungen und Plätzen von CAMPING-CAR PARK werden dann sofort fällig gestellt;
  • Gegebenenfalls ist der Inhaber verpflichtet, die Karte PASS'ÉTAPES zurückzugeben. Die Besonderen Bedingungen können vorsehen, dass die ausstellende Gesellschaft diese Mahnung und gegebenenfalls die zweite Vorlage der Rechnung mit Aussetzungsmaßnahmen begleitet, wobei die Karte PASS'ÉTAPES bis zum Erhalt der Zahlung gesperrt wird. Bei Nichtbezahlung innerhalb einer in der Mahnung festgelegten Frist wird das Konto von Rechts wegen gekündigt, außer wenn die ausstellende Gesellschaft dem Kontoinhaber eine zusätzliche Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtung einräumt, während der sie insbesondere die Sperrung der Karte PASS'ÉTAPES bis zum Erhalt der Zahlung aufrechterhalten kann. Der Inhaber wird darüber informiert, dass gegebenenfalls eine Frist für die Reaktivierung der Karte PASS'ÉTAPES im Falle einer Zahlung nach einer Sperrfrist erforderlich sein kann. Im Falle einer Beitreibung durch gerichtliche Vollstreckung ist der Inhaber außerdem verpflichtet, an die ausstellende Firma zu zahlen, 
  •  und zwar die Beträge, die den Kosten der eigentlichen Zwangsvollstreckung entsprechen. Der Inhaber erklärt, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass in diesem Fall die ausstellende Gesellschaft von einer Abtretung Gebrauch macht, die von den in Artikel II genannten Betreibern für die gütliche und gerichtliche Eintreibung der Forderungen aus diesem Konto gewährt wurde.
  • Bei Nichtbezahlung der Rechnung in ihrer Gesamtheit gehen dem Aufforderungsschreiben ein einfacher Brief oder eine E-Mail mit einer Mahnung und einer Sperrung der PASS'ÉTAPES-Karte voraus.
  • Im Falle einer Kündigung wegen Nichtbezahlung ist es für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Begleichung der Angelegenheit nicht möglich, ein neues Konto zu eröffnen. In den 6 Monaten nach diesem Zeitraum muss für die Zeichnung eines neuen Kontos eine Zahlungsgarantie geleistet werden (siehe Artikel IV.2),
    Der Satz für Verzugszinsen wird auf 18% pro Jahr festgelegt.

XI. GÜTLICHE REKLAMATION UNG EINIGUNG

Jede gütliche Reklamation über Elemente einer Rechnung ist während einer Frist von 90 Tagen ab dem Ausstellungsdatum zulässig und kann ausschließlich bei der ausstellenden Gesellschaft per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Diese Unterlagen müssen an den Sitz des Unternehmens gerichtet sein, wobei alle Daten auf dem Kopf der Rechnung angegeben sind, und unbedingt die Nummer der Karte Typv PASS'ÉTAPES anzugeben ist. Eine Reklamation entbindet den Inhaber nicht von der Zahlung der beanstandeten Rechnung. Im Falle einer Beschwerde führt das ausstellende Unternehmen eine Untersuchung durch.

Eventuelle Berichtigungen, die sich aus der Umfrage ergeben, werden später ausgeglichen. Das ausstellende Unternehmen wird dann den Beweis für die Transaktion(en) durch die von den Computersystemen vorgenommenen Aufzeichnungen erbringen.

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hin, bei Streitigkeiten in Bezug auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein konventionelles Mediationsverfahren oder eine andere alternative Methode zur Beilegung von Streitigkeiten unter den in Titel I des Buches VI des Verbraucherschutzgesetzes festgelegten Bedingungen in Anspruch zu nehmen und anzustoßen.

Falls Sie sich bereits an den Kundenservice gewandt hatten, um zu versuchen, die Streitigkeit gütlich beizulegen, können Sie sich im Falle einer negativen Antwort oder einer fehlenden Antwort innerhalb von sechzig (60) Tagen ab dem Zeitpunkt der Anrufung an den Ombudsmann für Tourismus und Reisen in Frankreich wenden. Die Kontaktdaten des Ombudsmannes lauten wie folgt: Association de Médiation Tourisme et Voyage (MTV) 17 avenue Carnot 75017 PARIS. Die Anrufung des Ombudsmannes kann innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der ersten Beschwerde erfolgen.

XII. KÜNDIGUNG - AUSWIRKUNGEN

1. DURCH DEN KARTENINHABER

Der Inhaber informiert die ausstellende Gesellschaft über seine Absicht, das vorliegende Konto zu kündigen, entweder in einer Verkaufsstelle eines Betreibers von Raststätten CAMPING-CAR PARK oder per Einschreiben mit Rückschein an die ausstellende Gesellschaft. Die Kündigung wird bei Rückgabe der Karte PASS'ÉTAPES und nach Begleichung aller geschuldeten Beträge wirksam.

Ohne die Rückgabe des PASS'ÉTAPES kann keine Kündigung berücksichtigt werden. Es wird eine pauschale Kündigungsgebühr von 12 Euro (inkl. MwSt.) pro Konto berechnet.

2. DURCH DIE AUSSTELLENDE GESELLSCHAFT

Das ausstellende Unternehmen kann das CAMPING-CAR PARK-Konto von Rechts wegen kündigen, wenn eine der Verpflichtungen des Inhabers nicht erfüllt wird (insbesondere im Falle von Betrug oder der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung der geschuldeten Beträge). Im Falle der Nichterfüllung einer der dem Inhaber obliegenden Verpflichtungen tritt die Kündigung sofort und ohne Vorankündigung in Kraft, und die ausstellende Firma informiert den Inhaber dann entsprechend per E-Mail unter Angabe des Datums, an dem die Kündigung in Kraft tritt.

3. UNBEZAHLTE SUMMEN

Im Falle einer Kündigung stellt das ausstellende Unternehmen die im Rahmen dieses Kontos geschuldeten Beträge in Rechnung.

XIII. SCHLICHTUNG

Der Kunde kann nach seiner Wahl neben einem der nach der Zivilprozessordnung örtlich zuständigen Gerichte auch das Gericht an dem Ort anrufen, an dem er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Eintritts des schädigenden Ereignisses seinen Wohnsitz hatte. Auf dieses Konto ist ausschließlich französisches Recht anwendbar.

XIV. VERTRAGSÄNDERUNGEN UND PREISE FÜR DIENSTLEISTUNGEN

Das ausstellende Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen an den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden dem Inhaber mitgeteilt. Wenn der Kontoinhaber diese Änderungen nicht akzeptiert, müsste er das Konto gemäß den in Art. XII-1 aufgeführten Bestimmungen kündigen. Wenn der Inhaber nicht innerhalb eines Monats schriftlich antwortet, gilt dies als Zustimmung. Alle Bestandteile der Gebührenordnung sind revidierbar, insbesondere anlässlich von Änderungen der Aufenthaltstarife, und können daher nicht Gegenstand eines Zusatzvertrags sein. Änderungen der Preise für Aufenthalte gelten ab ihrem Inkrafttreten.

XV. COMPUTER UND FREIHEITSRECHTE

Der Unterzeichner wird informiert, dass es eine Datenschutzrichtlinie gibt, die hier verfügbar ist.CAMPING-CAR PARK verpflichtet sich, Ihre Kontaktdaten nicht zu Marketingzwecken an andere Unternehmen weiterzugeben. Im Übrigen informieren wir gemäß der französischen Bestimmungen L223-1 und L223-2 des Verbraucherschutzgesetzes darüber, dass "wenn ein Gewerbetreibender bei einem Verbraucher Telefondaten sammeln muss, er ihn über sein Recht informiert, sich in die Widerspruchsliste gegen Telefonwerbung einzutragen". So "kann sich ein Verbraucher, der nicht telefonisch beworben werden möchte, kostenlos in eine Liste eintragen lassen, die sich gegen Telefonwerbung wehrt" (Bloctel.gouv.fr).

ANHANG: TABELLEN

TARIF INKL MWST

Zugang zu einem Stellplatz, Serviceleistungen eingeschlossen

  • 5 Stunden auf dem Platz: 5,00€; der Betrag kann je nach dem geltenden Mehrwertsteuersatz 5,50€ inklusive Mehrwertsteuer betragen.
  • 24 Stunden auf dem Platz: zwischen 7,00€ und 16,00€, je nach Platz und Zeitraum. Bei den meisten Plätzen variieren die Preise zwischen der sogenannten "Hochsaison" und der "Nebensaison".

Alle Preise sind auf den Seiten der Plätze mit der Beschreibung je nach Zeitraum angegeben. Die im Preis enthaltene Kurtaxe wird ebenfalls aufgeführt.
Die Kurtaxe wird der Person, die als Inhaber der Pass'Etapes Karte ausgewiesen ist, in Rechnung gestellt. Der Karteninhaber muss dem Kundenservice von CAMPING-CAR PARK die Anzahl der anwesenden Personen melden, die sich auf dem Platz aufgehalten haben. Der Inhaber muss die auf dem Gebiet geltende Kurtaxe entrichten.

Achtung: Wenn Sie mehr als 5 Stunden auf dem Platz verbringen, werden Sie auf eine 24-Stunden-Abrechnung umgestellt. Ebenso werden Ihnen weitere 24 Stunden in Rechnung gestellt, wenn Sie die 24 Stunden auf dem Platz überschreiten.

Kauf einer PASS'ÉTAPES-Karte:

  • Kauf: 5,00€ und Ihre Karte ist lebenslang gültig
  • Bei Verlust oder Beschädigung: 10,00€ bei Versand per Post oder 5,00€ bei Ausgabe an einem Automaten am Eingang eines Wohnmobilstellplatzes.

Rückgabe einer PASS'ÉTAPES-Karte:

  • Bei Rückgabe der Karte Pass'Etapes auf Initiative der ausstellenden Gesellschaft oder des Inhabers in schlechtem physischem Zustand (Markerspuren, Kratzer...) werden die Kosten für die Beschädigung zum gültigen Kaufpreis der Karte in Rechnung gestellt.
  • Im Falle der Nichtrückgabe der Pass'Etapes-Karte werden Kosten für die Nichtrückgabe in Höhe des gültigen Tarifs für den Kauf der Karte berechnet.

Kauf des PACK'PRIVILÈGES

Siehe die allgemeinen Bedingungen des PACK’PRIVILEGES

 

OPTION BUCHUNG / STORNIERUNG

Erinnerung: Die Option Buchung mit Reiserücktrittsversicherung kostet 29,00€/Jahr.

Artikel 1: Reservierung

Die Preise verstehen sich pro Übernachtung von 12 Uhr bis 12 Uhr. Der Kunde, der das PACK'PRIVILEGES abonniert hat und eine Reservierung per Internet vornimmt, ist unwiderruflich an die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden, und die Reservierung kann nicht in Frage gestellt werden, es sei denn, Artikel 2 kommt zur Anwendung.

Buchung eines Aufenthalts (von Mittag bis Mittag) darf nur während der Gültigkeitsdauer des PACK'PRIVILEGES vorgenommen werden.

Innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen ist kein längeres Parken als 21 Tage erlaubt. Der Inhaber einer PASS'ETAPES-Karte muss dann eine Frist von 30 Tagen abwarten, bevor er in denselben Bereich wieder einfahren darf.

Artikel 2: Stornierung oder Änderung

Alle Kosten, die infolge einer Stornierung oder Änderung der Buchung entstehen, sind an CAMPING CAR PARK zu zahlen.

Jede Buchung des Kunden, die im Internet quittiert wird, entspricht einer Öffnung und Bearbeitung der Kundenakte. Jede Stornierung oder Änderung muss uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.

Für jede Änderung oder Stornierung einer Buchung werden Gebühren nach folgender Tabelle einbehalten:

"Zeitraum zwischen dem Datum des Änderungs-/Stornierungsantrags
der Buchung und dem Datum des Aufenthalts"
Buchungsänderung (1)Storno
Weniger als 2 Tage100% des Reisepreises100% des Reisepreises
(1) Nur Änderungen des Datums sind zulässig

Wir können jedoch nicht garantieren, dass ein Stellplatz verfügbar ist. Daher muss der Kunde im Falle, dass eine Änderung nicht möglich ist, die ursprüngliche Buchung akzeptieren oder unterliegt den Stornierungsbedingungen gemäß Artikel 2, wenn er seine Buchung stornieren möchte.

Artikel 3: "No-show"

Falls der Kunde an dem für seine Reservierung vorgesehenen Tag nicht erscheint, bleibt der gesamte Betrag der Reservierung an CAMPING CAR PARK geschuldet.

Artikel 4: Bedingungen für die Rückerstattung.

  • Bei einem Betrag unterhalb von 100,00 € wird dieser auf das CAMPING-CAR PARK-Konto des Kunden überwiesen und kann im gesamten Netzwerk mithilfe der PASS'ÉTAPES-Karte ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden.
  • Jenseits der 100,00€ kann auf Anfrage eine Rückerstattung per Scheck oder Überweisung erfolgen (nur für EU-Kunden). Eine Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr wird in Höhe von 12,00€ inkl. MwSt. pro stornierter Buchung abgezogen.

 

Datum der letzten Aktualisierung: am 13. Juni 2023

Bitte lesen Sie die vorherige Version der Nutzungsbedingungen und schauen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.